Informationen zur Planung
Baugenehmigung für Wintergärten und Glasdächer
Entdecken Sie die Möglichkeiten eines Glasschiebedachs. Wir helfen Ihnen bei der Planung.
Glasdächer nach Maß
Von der ersten Idee bis zur technischen Planung
Ein Glasschiebedach schützt Ihre Terrasse oder Ihren Wintergarten vor Regen und öffnet sich bei schönem Wetter. Wir planen das Dach passend zu Ihrem Projekt und besprechen mit Ihnen, welche technischen Zeichnungen wir liefern können.
Überblick
Was gilt für Ihr Vorhaben in Deutschland?
Terrassenüberdachung. Die Landesbauordnung entscheidet, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist. In Bayern gilt dies beispielsweise für Terrassenüberdachungen bis 30 m². In Nordrhein-Westfalen gilt für Terrassenüberdachungen bis 30 m² zusätzlich eine maximale Tiefe von 4,50 m.
Geschlossener Wintergarten oder Einbau in ein bestehendes Dach. Lassen Sie das Vorhaben gesondert prüfen. In Nordrhein-Westfalen kann etwa ein unbeheizter Wintergarten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Klassen 1 bis 3 und mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze verfahrensfrei sein. Im Außenbereich gilt diese Ausnahme für Wintergärten laut Landesbauportal nicht.
Vor der Bestellung. Fragen Sie die zuständige Bauaufsicht nach dem Bebauungsplan, den Abstandsflächen und möglichen Vorgaben zum Denkmalschutz. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die geltenden Vorschriften einhalten.
Wintergarten als Anbau
Für einen Wintergarten als Anbau kann eine Genehmigung erforderlich sein. Die Bauaufsicht prüft das Vorhaben unter anderem anhand der Größe, der geplanten Nutzung und der Lage auf dem Grundstück.
Freistehender Wintergarten
Auch für einen freistehenden Wintergarten hängen die Anforderungen vom Standort, von den Abmessungen und von der Nutzung ab. Lassen Sie vor der Planung klären, welche Vorgaben für das Grundstück gelten.
Glasdächer und Terrassenüberdachungen
Ein Glasschiebedach kann als Terrassenüberdachung eingeordnet werden. Seitliche Verglasungen oder eine vollständig geschlossene Konstruktion können die baurechtliche Einordnung ändern. Ob sich das Dach öffnen lässt, entscheidet allein nicht über die Genehmigungspflicht.
Verglasung und Fassadenänderungen
Schiebetüren und Glaswände können die Fassade oder die Nutzung eines bestehenden Bereichs verändern. Fragen Sie die zuständige Bauaufsicht, ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist.
Frühzeitig mit der Bauaufsicht sprechen
Legen Sie der Bauaufsicht den Standort, die Abmessungen und die geplante Ausführung vor. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben können Vorgaben wie Bebauungsplan, Abstandsflächen und Denkmalschutz gelten.
Planungsunterlagen
Von Ihrer Idee zur technischen Zeichnung
Schicken Sie vorhandene Pläne, Fotos und Ihre Wünsche gern an info@bentech.se. Wir helfen Ihnen, eine maßgefertigte Dachlösung zu finden, und stimmen mit Ihnen ab, welche Zeichnungen wir erstellen können.
Je nach Vorhaben kann die Behörde Unterlagen wie Lageplan, Grundrisse, Ansichten oder Schnitte verlangen. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie bei der zuständigen Bauaufsicht. Umfang und mögliche Kosten unserer Unterstützung stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Seit 1972 entwickeln wir Glaslösungen. Mit Glasschiebedächern ab 2 Grad Dachneigung planen wir eine Lösung, die zu Ihrem Gebäude und zur gewünschten Nutzung passt.
Mehr erfahren
Offizielle Informationen zum Baurecht
Bauportal NRW – Terrassenüberdachungen
Hinweise zur baurechtlichen Einordnung von Terrassen und Überdachungen in Nordrhein-Westfalen.
Bauportal NRW – Wintergärten
Hinweise zu Wintergärten und möglichen Genehmigungsvoraussetzungen in Nordrhein-Westfalen.
Planen Sie Ihren Wintergarten mit uns
Erzählen Sie uns, wie Sie Ihren Außenbereich nutzen möchten. Wir beraten Sie zu einem Glasschiebedach und erstellen ein Angebot nach Ihren Maßen und Wünschen.